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Ausgabestellen Plaketten

Befahrensgenehmigungen Fischereierlaubnisscheine




In Schwammenauel

1. Becker Wassersport
Am Staudamm Schwammenauel
52396 Heimbach
Tel.: 02446-1497 Mobil: 0172-2315204
www.becker-wassersport.de
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen, Fischereierlaubnisscheine, Wiegestelle FPG Rursee  




In Eschauel

2. Ruseestübchen
Am Sonnenstrand Eschauel
52385 Nideggen
Tel.: 02474-998239
Hier gibt es: Zur Zeit geschlossen!

 




In Woffelsbach am Wildenhof

3. RWTH Sportstätte Wildenhof
Wildenhof
52152 Simmerath/Woffelsbach
Tel.: 02474-460
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
 




In Rurberg

5. Campingplatz Weidenbachtal
Weidenbachtal 1
52152 Simmerath/Rurberg
Tel.: 02473-2365
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen 




6. Kiosk Rurberg
Gegenüber Schiffsanlegestelle
52152 Simmerath/Rurberg
Tel.: 02473-2475
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
Fischereierlaubnisscheine
Wiegestelle FPG Rursee 




7. Nationalpark-Tor
Rursee-Touristik
Seeufer 3
52152 Simmerath Rurberg
Tel.: 02473-93770
Fax: 02473-937720
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
Fischereierlaubnisscheine

www.rursee.de 




Weitere nicht am See liegende Ausgabestellen:

Nationalpark-Tor Heimbach
Rureifel Tourismus e.V.
An der Laag 4
52396 Heimbach
Tel.: 02446-8057914
Fax: 02446-8057930

www.rureifel-tourismus.de 
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
Fischereierlaubnisscheine 
Hallmann´s Angel- und Pokalshop
Bundesstraße 127
52152 Simmerath-Kesternich
Tel.: 02473-5 25  
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
Fischereierlaubnisscheine
Wiegestelle FPG Rursee  
Kiosk Obermaubach
Seestraße
52396 Kreuzau
Tel.: 02422-3976  
Hier gibt es:
Befahrensgenehmigungen
 




Gebühren:

Für jedes Sportfahrzeug ist zum Benutzen der Talsperre und der Staubecken eine Genehmigung (Erlaubniskarte) des Wasserverbandes Eifel-Rur erforderlich, die an Bord mitgeführt werden muss. Die mit der Erlaubniskarte ausgehändigte Befahrensplakette ist am Fahrzeug gut sichtbar am Bug auf der Steuerbordseite anzubringen. Bei Surfbrettern muss die Surffahne im Masttop geführt werden, die Befahrensplakette ist am Mastfuß oder auf dem Brett anzubringen.



Bootsklassen und -gebühren:

Klasse I:
Mit Muskelkraft betriebene Boote und Kleinsegelboote (einschließlich Optimisten) mit einer Segelfläche bis 4,99 qm;
Wochengebühr: 3,00 €
Jahresgebühr: 15,00 €
 
Klasse II:
Führerscheinpflichtige Segelboote sowie Surfer mit einer Segelfläche von 5,00 qm; - 12,99 qm;
Wochengebühr: 6,00 €
Wochenendgebühr: 4,00 €
Jahresgebühr: 30,00 €
 
Klasse III:
Führerscheinpflichtige Segelboote mit einer Segelfläche von 13,00 qm; - 17,99 qm;
Wochengebühr: 9,00 €
Wochenendgebühr: 6,00 €
Jahresgebühr: 60,00 €
 
Klasse IV:
Führerscheinpflichtige Segelboote mit einer Segelfläche von 18,00 qm; - 24,99 qm;
Wochengebühr: 15,00 €
Wochenendgebühr: 10,00 €
Jahresgebühr: 120,00 €
 
Klasse V:
Führerscheinpflichtige Segelboote mit einer Segelfläche von 25,00 qm; - 45,00 qm;
Wochengebühr: 24,00 €
Wochenendgebühr: 16,00 €
Jahresgebühr: 150,00 € 
Klasse VI:
Boote mit Gebührenbefreiung
Für Boote, die ohne gültige Befahrensgenehmigung angetroffen werden, wird eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € erhoben. Bei Verwendung einer falschen Erlaubniskarte und einer Plakette einer zu niedrigen Bootsklasse beträgt die zusätzliche Gebühr 50,00 €. Jeder Benutzer der Rurtalsperre Schwammenauel und der Staubecken Heimbach und Obermaubach verpflichtet sich, bei Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen eine vom Verband festzusetzende Vertragsstrafe bis zu 250,00 € an diesen zu zahlen. 


Und so erreichen Sie die am See liegenden Orte.  




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